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Noch bevor die Wärmepumpe für das Traumhaus bestellt wird, muss oft schon die Förderung beantragt werden.

Diese Förderungen gibt es 2024 in Österreich für Wärmepumpen

Wärmepumpen-Förderungen für Erd-, Wasser- und Luftwärmepumpen

Vor der Installation einer Wärmepumpe lohnt es sich eine Förderung zu beantragen. In Österreich fördern nämlich sowohl Bund als auch Bundesländer den Einbau von Wärmepumpen. Hier bekommen Sie einen Überblick.

Drei wichtige Hinweise vorweg:

  • In vielen Fällen muss der Antrag für die Förderung der Wärmepumpe gestellt werden, bevor sie bestellt wird. Informieren Sie sich also rechtzeitig!
  • Nicht alle Wärmepumpen werden gefördert. Zum Teil gibt es für eine Förderzusage komplexe Grundvoraussetzungen hinsichtlich Planung und Technik. Lassen Sie sich also von einer Fachkraft beraten, am besten vom HSH-Installateur in Ihrer Nähe!
  • Die hier angeführten Förderungen beziehen sich hauptsächlich auf Ein- und Zweifamilienhäuser. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

Wärmepumpen nutzen in der Luft, im Erdreich oder im Grundwasser gespeicherte Wärme zum Heizen von Gebäuden und zum Erwärmen von Brauchwasser. Sie zählen zu den Erneuerbaren Energieformen. Deshalb bieten sowohl der Bund als auch die Bundesländer attraktive örderungen, vor allem beim Umstieg von fossilen Heizsystemen wie Gas- und Ölheizungen sowie von Elektrodirektheizungen.

Ein saniertes Wohnhaus mit Wärmepumpe: Für die Förderung müssen mehrere Kriterien erfüllt werden.
Will man ein saniertes Wohnhaus mit der Wärmepumpe heizen, muss man für die Förderung mehrere Kriterien erfüllen.
Kundin und Installateurin nach der gelungenen Heizungssanierung mit der Wärmepumpe.
Die höchsten Förderungen gibt es für Heizungssanierungen mit der Wärmepumpe, wenn ein fossiles Heizsystem ersetzt werden soll.
Touchscreen zur Steuerung der Wärmepumpe
Die Steuerung moderner Wärmepumpen erfolgt standardmäßig per Touchscreen oder mittels Smartphone-App.
Auch für Neubauten mit Wärmepumpe gibt es fallweise Förderungen.
Neben dem Heizungstausch mit Wärmepumpen gibt es fallweise auch Förderungen für den Neubau.
Wärmepumpe im Heizungskeller
Wärmepumpen benötigen im Haus nicht mehr Platz als eine Tiefkühltruhe und passen praktisch in jeden Heizungskeller.

Bundesweite Wärmepumpen-Förderungen in Österreich*

Der Bund bietet für Ihre Wärmepumpe eine Förderung, wenn Sie damit Ihr bestehendes Heizsystem ersetzen. Dafür werden bis zu 100% der Umstellungskosten gefördert. Alle Förderungen gelten gleichermaßen für Luftwärmepumpen, Erdwärmepumpen und Grundwasserwärmepumpen, die für die Beheizung des Gebäudes über eine wassergeführte Wärmeverteilung verwendet werden. Der Bund bietet folgende Förderungen:

Für 2026 ist diese Bundesförderung ausgeschöpft und sie wird ab Januar 2027 wieder verfügbar sein. Bis dahin lohnt es sich aber, mit dem HSH-Installateur in Kontakt zu treten um bereits jetzt alles vorzubereiten.

Die Förderung „Sauber Heizen für Alle“ richtet sich an Haushalte, die ein bestimmtes monatliches Einkommen unterschreiten. Für den Tausch eines fossilen Heizsystems gegen eine Holzheizung oder andere klimafreundliche Heizsysteme erhält man 100 % der Umstellungskosten gefördert. Wie hoch die Einkommensgrenze ist, hängt von der Anzahl und dem Alter der Personen ab, die im Haushalt gemeldet sind. Ein Haushalt mit einer Person wird mit 100% gefördert, wenn ihr Einkommen bis zu 1.867 Euro pro Monat beträgt. Bei Mehrpersonenhaushalten erhöht sich diese Grenze je Erwachsenen um den Faktor 0,5 und je Kind um 0,3. Ein paar weitere Beispiele für verschiedene Haushaltsgrößen folgen (als Kinder gelten Personen < 14 Jahre):

  • Haushalt mit 2 Erwachsenen: 100 % Förderung bei max. 2.801 Euro Netto-Haushaltseinkommen
  • Haushalt mit 2 Erwachsenen und 1 Kind*: 100 % bei max. 3.361 Euro
  • Haushalt mit 1 Erwachsenen und 2 Kindern*: 100 % bei max. 2.987 Euro
  • Haushalt mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern*: 100 % bei max. 3.921 Euro

Als Einkommen gelten alle jährlichen Einkommen der erwachsenen Personen im Haushalt dividiert durch zwölf. Die Prüfung der Einkommensgrenze wird von der jeweiligen Landesförderstelle durchgeführt. Als Nachweise können Sie auch eine gültige Bestätigung über den Bezug einer Sozialhilfe, einer GIS-Befreiung und in einigen Bundesländern einer erhaltenen Wohnbeihilfe vorlegen.

Die maximal förderbaren Kosten für den Umstieg auf Ihre neue Wärmepumpe fallen wie folgt aus:

  • 25.586 Euro für Luftwärmepumpen
  • 37.550 Euro für Erd- und Grundwasserwärmepumpen

Etwaige darüberhinausgehende Kosten werden aus Eigenmitteln finanziert.

Für die Förderung „Sauber Heizen für Alle“ sind bei Wärmepumpen zudem noch folgende Punkte zu beachten:

  • Haben Sie die Möglichkeit an ein hocheffizientes Nah-/Fernwärmenetz anzuschließen, wird nur der Umstieg dorthin gefördert. Die Förderung von Wärmepumpen ist in diesem Fall ausgeschlossen.
  • Das Kältemittel der Wärmepumpe muss ein „global warming potential“ (GWP) kleiner 150 vorweisen. Das schaffen nicht alle Wärmepumpen, lassen Sie sich dahingehend also am besten von Ihrem HSH-Installateur beraten.
  • Die Wärme muss im Gebäude über ein Niedertemperatursystem, also über eine Flächenheizung oder einen Niedertemperaturheizkörper verteilt werden. Ob und wie das in Ihrem Gebäude möglich ist, weiß Ihr HSH-Installateur ebenfalls.
  • Die Wärmepumpe muss von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht installiert und die alte Anlage nachweislich entsorgt werden. Anlagen, die in Eigenregie errichtet werden, sind somit von der Förderung ausgeschlossen.

Sollten Sie Interesse an der Förderung haben, kontaktieren Sie am besten den HSH-Installateur in der Nähe. Er geht mit Ihnen die einzelnen Schritte durch und kann Ihnen auch einen Energieberater empfehlen, den Sie für die Einreichung benötigen. Details gibt es auch bei der Förderstelle unter www.sauber-heizen.at.

Für 2026 ist diese Bundesförderung ausgeschöpft und sie wird ab Januar 2027 wieder verfügbar sein. Bis dahin lohnt es sich aber, mit dem HSH-Installateur in Kontakt zu treten um bereits jetzt alles vorzubereiten.

Kommt für Ihren Haushalt die Förderung „Sauber Heizen für Alle“ nicht in Frage, bietet der Bund die Kesseltausch-Förderung. Für das Umrüsten von einer Elektro- oder Ölheizung sowie von einem Kohle/Koks-Allesbrenner auf eine Wärmepumpe erhält man mit dieser Förderung für eine Wärmepumpe 7.500 Euro. Für eine Erdwärmepumpe mit Tiefenbohrung gibt es einen Bohrbonus von 5.000 Euro. Für die glichzeitige Errichtung einer Solarthermie-Anlage erhalten Sie zusätzlich einen Solarbonus von 2.500 Euro. Die Förderung ist zudem kombinierbar mit den meisten Landesförderungen. Mehr dazu lesen Sie im Abschnitt Übersicht der Bundesland-Förderungen.

Folgendes gilt es bei der Kesseltausch-Förderung für Wärmepumpen zu beachten:

  • Haben Sie die Möglichkeit an ein hocheffizientes Nah-/Fernwärmenetz anzuschließen, wird nur der Umstieg dorthin gefördert. Die Förderung von Wärmepumpen ist in diesem Fall ausgeschlossen.
  • Die Förderung ist mit maximal 20% der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt.
  • Weist das Kältemittel der Wärmepumpe ein „global warming potential“ (GWP) zwischen 150 und 750 auf, wird die Förderung um 20 % reduziert. Ist der GWP-Wert über 750, gibt es keine Förderung.
  • Die Vorlauftemperatur der Wärmeverteilung darf maximal 55°C betragen. Ob und wie das in Ihrem Gebäude möglich ist, weiß der HSH-Installateur in Ihrer Nähe.
  • Die Wärmepumpe muss von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht installiert und die alte Anlage nachweislich entsorgt werden. Anlagen, die in Eigenregie errichtet werden, sind somit von der Förderung ausgeschlossen.

Kontaktieren Sie am besten vor der Registrierung den HSH-Installateur in Ihrer Nähe. Er bespricht mit Ihnen den Ablauf und gibt Ihnen alle nötigen Infos. Nach der Registrierung sind die Fördermittel für Sie reserviert und Sie haben 9 Monate Zeit für den Heizungstausch. Weitere Details gibt es auch bei der Förderstelle unter www.sanierungsoffensive.gv.at.

Ausgaben für den Austausch eines fossilen durch ein klimafreundliches Heizungssystem können zusätzlich zur Förderung im Steuerausgleich als Sonderausgaben im Wege eines „Öko-Sonderausgabenpauschales“ berücksichtigt werden. Insgesamt sind das 400 Euro jährlich für 5 Jahre nach dem Kesseltausch (also gesamt 2.000 Euro). Details gibt es beim Bundesministerium für Finanzen.

Die Förderungen gelten übrigens auch für Stückholz-, Hackgut- oder Pelletheizungen. Details zu Förderungen für eine neue Holzheizung haben wir im verlinkten Beitrag für Sie zusammengefasst.

Ein HSH-Installateur ist auch in Ihrer Nähe

Sie haben Fragen rund um Haustechnik, Bad- und Sanitärinstallationen, Erneuerbare Energie oder die Förderungen dazu? Wir von HSH haben die Antworten und sind ganz in Ihrer Nähe, an 100 Standorten in ganz Österreich. Rufen Sie uns einfach an oder schauen Sie auf unserer Website oder gleich direkt bei uns vorbei. Wir beraten und unterstützen Sie gerne. 

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Wärmepumpen-Förderungen nach Bundesland (A-Z)*

Auch die Bundesländer fördern den Einbau von Wärmepumpen und anderen regenerativen Heizsystemen. Zudem sind die Förderungen vielfach mit den Bundesförderungen kombinierbar. So kommen auch heuer ganz schöne Summen für den Einbau einer Wärmepumpe zusammen – vor allem beim Heizungstausch im Altbau.

Für den Einbau einer Wärmepumpe bietet das Burgenland folgende Förderungen.

Sonderförderung „Heizungstausch 2026“

Gefördert wird der Umstieg eines fossilen Heizsystems (Öl, Gas, Allesbrenner, Stromdirektheizung) auf eine Wärmepumpe oder ein anderes regeneratives Heizsystem.

  • Die Förderhöhe beträgt 2.000 Euro
  • Für den Einbau einer Warmwasserwärmepumpe in Verbindung mit einer Holz-Zentralheizung gibt es nochmal 300 Euro extra.
  • Für Haushalte, deren Netto-Jahreseinkommen unter 43.000 Euro liegt, gibt es nochmal 500 Euro.

Die Förderung ist mit der Kesseltausch-Förderung des Bundes kombinierbar. Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.

 

Förderung von nachhaltigen Technologien zur Ökoenergieerzeugung sowie zur Steigerung der Energieeffizienz

Der Einbau von Wärmepumpen wird im Rahmen dieser Förderung wie folgt unterstützt, wenn damit ein mindestens 15 Jahre altes erneuerbares Heizsystem ersetzt wird:

  • Die Förderung für Erd- und Grundwasserwärmepumpen für die Gebäudeheizung beträgt 1.200 Euro
  • Die Förderung für Luftwärmepumpen beträgt 1.000 Euro
  • Es werden jeweils maximal 30% der förderbaren Investitionskosten gefördert

Diese Förderung gilt für einen Neubau und für eine Sanierung (Altbau). Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie hier.

Für den Einbau einer Wärmepumpe& bietet das Land Kärnten folgende Förderungen.

Landesförderung „Sanierung von Eigenheimen und Wohnungen“

Gefördert wird der Heizungstausch (egal ob von fossil oder von erneuerbar) auf eine neue regenerative Heizung mit einem Einmalzuschuss von 3.000 Euro. Für dein Einbau einer Solarthermie-Anlage gibt es 1.500 Euro zusätzlich und für den hydraulischen Abgleich erhält man 200 Euro.

Die Förderung ist kombinierbar mit den Bundesförderungen. Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.

Für den Einbau einer Wärmepumpe bietet das Land Niederösterreich die „Landesförderung Sanierung Eigenheim“. Alle, die ihr fossiles Heizungssystem durch ein neues klimafreundliches ersetzen, erhalten einen Annuitätenzuschuss von 4 % der förderbaren Sanierungskosten über die Dauer von 10 Jahren zur Unterstützung bei der Rückzahlung eines Bankdarlehens. Der Zuschuss muss nicht zurückbezahlt werden. Nähere Infos gibt es hier.

Für den Einbau einer Wärmepumpe bietet das Land Oberösterreich folgende Förderung.

Förderprogramm für Wärmepumpen.

Gefördert wird der Umstieg eines fossilen Heizsystems auf eine Wärmepumpe.

  • Für Luft-Wasser-Wärmepumpen beträgt die Förderung 100 Euro pro kW Nennwärmeleistung, maximal 1.700 Euro
  • Für Erdwärme- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe bzw.
    bei einer Tiefenbohrung (Erdwärmesonde) beträgt die Förderung 170 Euro pro kW Nennwärmeleistung, maximal 2.800 Euro

Die Förderung ist mit der Bundesförderung kombinierbar. Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.

Gefördert wird der Einbau einer qualitativ hochwertigen Wärmepumpe (Wasser/Wasser, Sole/Wasser, Luft/Wasser, etc.). Die Landesförderung ist auf maximal 40 % bzw., inklusive der Bundesförderung auf maximal 75 % der förderungsrelevanten Brutto-Investitionskosten begrenzt.

Die Förderungshöhe beträgt 3.000 Euro.

Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle

 

"Förderung des Tausches erneuerbar betriebener Heizungssysteme"

Das Land Steiermark unterstützt mit dieser Förderung den Umstieg von veralteten erneuerbar betriebenen Heizungen auf effizientere erneuerbare Heizungen - insbesondere Biomassekessel und Wärmepumpen.
Die Förderung beträgt max. bis zu 30 % der förderfähigen Investitionskosten.

Die maximale Fördersumme hängt von der bestehenden Heizungsanlage und der neu installierten Technologie ab:

Bestehender Biomassekessel (Pellets, Hackgut, Stückholz)

  • Austausch gegen einen energieeffizienten Biomassekessel: bis zu 3.000 Euro
  • Austausch gegen eine energieeffiziente Wärmepumpe: bis zu 1.500 Euro

Bestehende Wärmepumpe

  • Austausch gegen einen energieeffizienten Biomassekessel: keine Förderung
  • Austausch gegen eine energieeffiziente Wärmepumpe: bis zu 1.500 Euro

Informationen und Details finden Sie hier.

Für den Einbau einer Wärmepumpe bietet das Land Tirol folgende Förderungen.

Förderungen im Rahmen der Tiroler Wohnhaussanierung

Gefördert wird der Umstieg eines fossilen Heizsystems (Öl, Gas, Allesbrenner, Stromdirektheizung) auf eine Wärmepumpe oder Biomasseheizungen.

  • Ein Einmalbonus für ein klimafreundliches Heizsystem in Höhe von 3.000 Euro
  • Zusätzliche Förderung „Biomasseanlagen, Wärmepumpen“ mit 25 % der max. förderungsfähigen Investitionskosten
  • Das Gebäude muss älter als 10 Jahre sein

Die Förderung ist kombinierbar mit den Bundesförderungen. Für den Umstieg von Gas auf eine (Luft-)Wärmepumpe erhalten Sie somit beispielsweise bei einer max. förderfähigen Investitionskosten von 21.300 Euro eine Landesförderung von gesamt 8.325 Euro. Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.

„Energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen“ im Rahmen der Tiroler Wohnbauförderung

Im Rahmen der Wohnbauförderungsrichtlinie werden Wärmepumpen und weitere Heizsysteme gefördert. Für den Einbau einer Wärmepumpe bekommt man vier Punkte, weitere Punkte bekommt man beispielsweise für den Einbau einer Komfortlüftung, die Verbesserung der Energieeffizienz usw. Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus der Gesamtzahl der Punkte multipliziert mit der förderbaren Gebäudenutzfläche.

Diese Förderung gilt für einen Neubau und für eine Sanierung (Altbau). Sie ist jedoch nicht kombinierbar mit einer Bundesförderung oder anderen Landesförderungen.

Haushalte, die (einkommensabhängig) keinen Anspruch auf Wohnbauförderung haben, können eine
Energieförderung für die Nutzung klimafreundlicher Umweltwärme beantragen:

  • Erd- und Grundwasserwärmepumpen werden mit 3.000 Euro gefördert
  • Luftwärmepumpen mit 700 Euro

(Private Bauherren können um Landesförderung für Eigenheime mit bis zu zwei Wohnungen ansuchen.)

Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.

Für den Einbau einer Wärmepumpe bietet das Land Vorarlberg folgende Förderung.

Förderung „Energieförderung Richtlinie 2026“

Gefördert wird der Einbau einer Wärmepumpe oder eines anderen regenerativen Heizsystems bei Gebäuden, die mindestens zehn Jahre alt sind. Für den Ersatz eines fossilen Heizsystems (Öl, Gas, Allesbrenner, Stromdirektheizung) gibt es einen Bonus obendrauf:

  • Für Erd- und Grundwasserwärmepumpen beträgt die Basisförderung 2.000 Euro
  • Für den Ersatz eines fossilen Heizsystems gibt es einen Bonus von 1.000 Euro zusätzlich
  • Für Luftwärmepumpen erhält man lediglich 50 % der genannten Beträge
  • Gefördert werden maximal 25 % der förderfähigen Kosten
  • Förderungen für Gebäude mit mehreren Wohneinheiten sind auch möglich (andere Beträge)
  • Im Einzugsgebiet einer qualitätsgesicherten Nahwärme sind ausschließlich Anschlüsse an
    Nahwärme förderbar (Ausnahmen in Bezug auf Anschlusszeitpunkt und Lebenszyklus-Vollkosten sind möglich)

Die Kombination mit der einkommensunabhängigen Förderung des Bundes „Kesseltausch 2026“ ist zulässig.

Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.

Für den Einbau einer Wärmepumpe bietet die Stadt Wien folgende Förderung.

Förderung „Errichtung und Umstellung/Nachrüstung vorhandener Heizanlagen“

Gefördert wird der Umstieg eines fossilen Heizsystems (Öl, Gas, Allesbrenner, Stromdirektheizung auf eine Wärmepumpe oder andere regenerative Heizsysteme.

  • Förderung der Umstellung mit 35% der förderungsfähigen Kosten
  • Das Heizsystem ist nach Möglichkeit mit einer thermischen Solar- und/oder Photovoltaikanlage zu kombinieren
  • Die maximale Fördersumme beträgt 8.000 Euro
  • Das Gebäude muss mindestens 20 Jahre alt sein
  • Nur für Niedertemperatur-Wärmeverteilung (max. 40°C Vorlauftemperatur)
  • Die Förderung gilt für Wärmepumpen nur außerhalb des Fernwärmeversorgungsgebietes

Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.

Weitere Fördermöglichkeiten für Wärmepumpen*

Förderungen von Gemeinden und Städten

Neben den oben angeführten Bundes- und Landesförderungen bekommen Sie in Österreich für Ihre Wärmepumpe vielfach auch eine Förderung von Ihrer Gemeinde. Vor allem dann, wenn Sie damit ein fossiles Heizsystem ersetzen. In diesem Fall ist die Förderung sogar meist mit den Bundes- und Landesförderungen kombinierbar – also ein zusätzlicher Anreiz, um sich für eine neue Heizung zu entscheiden. Fragen Sie am besten bei Ihrer Gemeinde nach.

Förderungen von den Landesenergieversorgern

Wärmepumpen nutzen neben der Umweltenergie auch elektrischen Strom für die Wärmeerzeugung. Darum werden Wärmepumpen mitunter auch von den jeweiligen Landesenergieversorgern gefördert. Das ist jedoch meist an eine längerfristige Vertragsbindung und andere Bedingungen geknüpft.

Förderungen für Unternehmen, Vereine, landwirtschaftliche Betriebe und Gemeinden

Auch für Unternehmen, Vereine und landwirtschaftliche Betriebe lohnt es sich, nach einer möglichen Wärmepumpen-Förderung Ausschau zu halten. Informieren Sie sich am besten bei der Landesförderstelle oder beim HSH-Installateur in Ihrer Nähe.

 

* Alle Angaben ohne Gewähr. Laut Förderrichtlinien Bund und Länder. Stand Januar 2026.

Förderkompass: Hier finden Sie alle Förderungen für Ihr Bundesland

Holen Sie sich hier den kompletten Überblick über die aktuellen Bundes- und Landesförderungen für den Neubau und die Sanierung umweltfreundlicher Heiz- und Energiesysteme in Ihrem Bundesland. Einfach Postleitzahl und E-Mail-Adresse eingeben – und schon können Sie den HSH-Förderkompass für Ihr Bundesland downloaden.

HSH-FÖRDERKOMPASS HERUNTERLADEN

Was ist zu beachten, bevor ich eine Förderung für meine Wärmepumpe beantrage?

Die Wahl des Heizsystems

Die wichtigste Frage ist, ob und welche Wärmepumpe die richtige Heizung für Ihr Gebäude ist. Die Antwort auf diese Frage liefert Ihnen der HSH-Installateur und unser& Online-Heizungsplaner. Wenn Sie sich schon sicher sind, dass es eine Wärmepumpe sein soll, finden Sie in unserem Wärmepumpen-Vergleich einen guten Überblick über die Vorteile und optimalen Anwendungsgebiete der einzelnen Wärmepumpen-Technologien.

ONLINE-HEIZUNGSPLANER: Finden Sie heraus, welche Heizung ideal zu Ihrem Zuhause passt

Individuell, herstellerunabhängig und ohne Registrierung finden Sie heraus, ob und welche Wärmepumpen sich für Ihr Gebäude eignen. Klicken Sie sich einfach durch unseren Online-Heizungsplaner. Er gibt Ihnen einen guten Überblick über Möglichkeiten, Kosten (Investitions- und Betriebskosten) und Umweltfreundlichkeit. Außerdem informiert er Sie über Vorteile und mögliche Nachteile der Heizsysteme.

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Fachkundige Beratung

Die Zeit ist günstig für den Ersatz Ihrer fossilen Heizung durch eine Wärmepumpe. Dennoch ist die Abwicklung der Förderungen nicht immer ganz einfach. Auch bei der Auswahl der Produkte und der technischen Umsetzung ist fachkundiger Rat gefragt, um am Ende nicht ohne eine Förderung dazustehen. Der HSH-Installateur in Ihrer Nähe unterstützt Sie gerne und bietet Ihnen in Sachen Förderung, Planung und Umsetzung ein komplettes Sorglos-Paket.

Macht eine Kombination mit Solarthermie und/oder Photovoltaik Sinn?

Auch diese Frage sollte man sich stellen, bevor man mit dem Projekt beginnt. Eine Kombination mit Solarthermie oder Photovoltaik reduziert den Stromverbrauch Ihrer Wärmepumpe und trägt zu einer höheren Lebensdauer bei. Zudem gibt es ebenfalls großzügige Solarthermie-Förderungen und Photovoltaik-Förderungen. Am besten funktioniert das Zusammenspiel, wenn man sich bereits in der Planung Gedanken macht. Auch dafür ist der HSH-Installateur in jedem Fall der richtige Ansprechpartner.

HEIZUNGSFÖRDERUNGEN: Die wichtigsten Heizungsförderungen im Überblick

Sie überlegen den Einbau einer neuen Heizung und möchten sich über mögliche Förderungen in Österreich informieren? Wir bieten Ihnen einen Überblick darüber, wie hoch in Ihrem Bundesland die Förderung für Ihre neue Wärmepumpe, Pelletheizung, Solarthermieanlage, Stückholzheizung, Photovoltaikanlage oder Hackgutheizung ist.

Übersicht aller Heizungsförderungen

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