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Diese Förderungen gibt es 2026 in Österreich für Photovoltaik und Stromspeicher

Förderungen für Photovoltaik in Österreich

Sie möchten Ihren Strom mit Photovoltaik erzeugen? Dann lohnt es sich jedenfalls eine Förderung zu beantragen. In Österreich fördern nämlich sowohl Bund als auch Bundesländer Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher. Hier bekommen Sie einen Überblick.

Drei wichtige Hinweise vorweg:

  • In vielen Fällen ist es Voraussetzung, dass die Photovoltaik-Förderung vor der Bestellung beantragt wird. Dasselbe gilt für Stromspeicher. Informieren Sie sich also rechtzeitig!
  • Nicht alle Photovoltaik-Anlagen werden gefördert. Oft gibt es für eine Förderzusage rechtliche und technische Grundvoraussetzungen. Lassen Sie sich also von einer Fachkraft beraten, am besten vom HSH-Installateur in Ihrer Nähe!
  • Die hier angeführten Förderungen beziehen sich hauptsächlich auf Ein- und Zweifamilienhäuser. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

Photovoltaik (PV) wandelt Sonnenenergie in elektrischen Strom um, der für den Haushalt genutzt und/oder in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden kann. Dabei ist es emissionsfrei, wartungsarm und ein Gratisstrom-Lieferant. Ein echter Gewinn für die Umwelt und für die Geldbörse. Um die Anschaffung zu erleichtern, fördern Bund und Länder diese Form der Solarenergie großzügig. Zudem ist in vielen Fällen auch eine Förderung für PV-Speicher möglich.

Bundesweite Photovoltaik-Förderungen in Österreich*

Für die Förderung von Photovoltaik (PV) hat die Bundesregierung ausreichend Budgetmittel bereitgestellt. Damit haben alle, die sich eine PV-Anlage zulegen wollen, gute Chancen auf eine Förderung. Konkret haben Sie folgende Möglichkeiten.

Ein Zuhause mit Photovoltaik: Die häufigste Bundesförderung für PV und Speicher wird nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz ausgeschüttet.
Dieses moderne Einfamilienhaus ist mit energieeffizienter Haustechnik ausgestattet. Durch den Investitionszuschuss für Photovoltaik und Speichertechnik nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz konnten die Anschaffungskosten um tausende Euro verringert werden.
Ein Wohnhaus mit Photovoltaik ist ein Anblick, den die Bundesregierung in Österreich mit Förderungen forcieren will.
Nicht nur Photovoltaik in Neubauten, sondern auch die Erweiterung einer bestehenden Photovoltaikanlage wird nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz gefördert.
Für Photovoltaik-Flächen in landwirtschaftlichen Betrieben gibt es eigene Förderungen.
Zum Ausbau der Energieautarkie von landwirtschaftlichen Betrieben in Österreich gibt es eine eigene Förderung für Photovoltaik.
Ein modernes energieeffizientes Wohnhaus mit Photovoltaikanlage: das neue Traumhaus.
Ein modernes energieeffizientes Wohnhaus mit Photovoltaikanlage: So stellen sich immer mehr Österreicherinnen und Österreicher ihr Traumhaus vor. Damit das Eigenheim in der Anschaffung günstiger wird, zahlt es sich aus, den Förderdschungel zu durchforsten. Der HSH-Installatör hilft dabei.

EAG ist die Abkürzung für das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, in welchem unter anderem die grundlegenden Fördermöglichkeiten für Photovoltaik festgelegt sind. Eine solche ist der Investitionszuschuss für die Errichtung einer PV-Anlage.Hier sind die wichtigsten Punkte zu dieser Förderung:

  • Die Förderung gilt für Neubauten und Erweiterungen von PV-Anlagen.
  • Förderbar sind jeweils maximal 30 % der förderbaren Kosten.
  • Die Förderhöhe ist abhängig von der Größe der PV-Anlage:
    Die Förderung für PV-Anlagen bis 10 kWp beträgt 150 Euro pro kWp.
    Die Förderung für PV-Anlagen von 10 bis 20 kWp beträgt 140 Euro pro kWp.
    Die Förderung für PV-Anlagen von 20 bis 100 kWp beträgt 130 Euro pro kWp.
    Die Förderung für PV-Anlagen von 100 bis 1.000 kWp beträgt 120 Euro pro kWp.
    Made in Europe Bonus: Für PV-Module, die mit techn. Komponenten mit europäischer Wertschöpfung errichtet werden, erhöht sich ab Juni der Investitionszuschuss um einen Zuschlag von 10 %, für Wechselrichter um weitere 10 %.
  • Für Stromspeicher bekommt man eine Förderung von 150 Euro pro kWh Speichergröße. Allerdings nur, wenn man gleichzeitig eine PV-Ablage baut oder erweitert. Auch hier gibt es einen Zuschlag von 10 % für Speicher, die aus europäischer Wertschöpfung stammen.
  • Für die Einreichung gibt es 2026 fixe Zeitfenster, bei denen man sehr schnell sein muss, weil die Fördertöpfe pro Zeitfenster schnell ausgeschöpft sind. Die Zeitfenster für 2026 starten am 23. April, am 16. Juni und am 8. Oktober jeweils um 17:00

Sollten Sie Interesse an der Förderung haben, kontaktieren Sie am besten den HSH-Installateur in der Nähe. Er geht mit Ihnen die einzelnen Schritte durch und hilft Ihnen auch mit den benötigten Unterlagen. Details gibt es auch bei der Förderstelle.

Mit dieser Förderung erhalten Besitzer von PV-Anlagen für 20 Jahre lang einen Zuschlag pro verkaufter Kilowattstunde (kWh) Photovoltaik-Strom. Der Zuschlag wird in einem Bieterverfahren angegeben, die niedrigsten Gebote kommen zum Zug. Ein paar Eckdaten zur Förderung:

  • Die Förderung gilt für Neubauten und Erweiterungen von PV-Anlagen auf Gebäuden und im Freiland.
  • Die Mindestgröße der PV-Anlage ist 10 kWp.
  • Der maximale Wert für das Gebot ist 7,77 Cent pro kWh.
  • Die Förderung ist mit Landes- und Gemeindeförderungen, jedoch nicht mit der Mehrwertsteuerbefreiung und dem EAG- Investitionszuschuss kombinierbar.

Details gibt es bei der Förderstelle.

Mit dieser Förderung erhalten Privatpersonen, die sich eine E-Ladestation anschaffen einen einmaligen Investitionszuschuss:

  • 400 Euro (max. 50 %) für eine intelligente kommunikationsfähige Ladestation (Wallbox) in einem Ein- oder Zweifamilienhaus oder intelligentes kommunikationsfähiges 3-phasiges Ladekabel
  • 800 Euro (max. 50 %) für eine intelligente kommunikationsfähige Ladestation bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Einzelanlage
  • 1.500 Euro (max. 50%) für eine intelligente kommunikationsfähige Ladestation mit Lastmanagement bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage

Die förderung ist gültig bis 31.3.2026. Details gibt es bei der Förderstelle.

Einen detaillierten Gesamtüberblick über das Thema Photovoltaik inklusive des Zusammenspieles mit Stromspeichern, E-Mobilität und Wärmepumpen finden Sie in unserer Rubrik Photovoltaik.

Ein HSH-Installateur ist auch in Ihrer Nähe

Sie haben Fragen rund um Haustechnik, Bad- und Sanitärinstallationen, Erneuerbare Energie oder die Förderungen dazu? Wir von HSH haben die Antworten und sind ganz in Ihrer Nähe, an 100 Standorten in ganz Österreich. Rufen Sie uns einfach an oder schauen Sie auf unserer Website oder gleich direkt bei uns vorbei. Wir beraten und unterstützen Sie gerne.

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Photovoltaik-Förderungen nach Bundesland (A-Z)*

In Österreich bietet auch so manches Bundesland seine eigene Förderung für den Einbau von Photovoltaik (PV) und Stromspeichern. Zudem sind die Förderungen vielfach mit den oben genannten Bundesförderungen kombinierbar. Einen kompakten Überblick finden Sie hier.

Neben den oben genannten Förderungen für ganz Österreich bietet das Burgenland derzeit für den Einbau von Photovoltaik und Stromspeichern keine Landesförderung.

Neben den oben genannten Förderungen für ganz Österreich bietet das Land Kärnten folgende Förderungen für den Einbau von Photovoltaik und Stromspeichern:

Landesförderung „Photovoltaik-Eigenverbrauchsanlage Wohnbau 2026“

Gefördert wird die Neuerrichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen mit einer neu installierten PV-Anlagenleistung von mindestens 5 kWp und bei einer gleichzeitigen Neuerrichtung eines Stromspeichers mit mindestens 5 kWh. Es gelten folgende Förderpauschalen: 

  • Pauschalförderung Photovoltaik + Speicher: 3.000 Euro
  • Pauschalförderung, wenn nur Stromspeicher: 1.000 Euro

Die Förderung ist mit anderen Förderungen kombinierbar. Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.


Landesförderung „Photovoltaik-Eigenverbrauchsanlage Betriebe“

Gefördert wird die Errichtung von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern für betrieblich genutzte Gebäude (auch Landwirtschaften). Das Ziel ist es, dass die Anlage möglichst eigenverbrauchsoptimiert ist.

  • Förderung Photovoltaik (max. Anlagengröße hängt vom Verbrauch ab): max. 200 Euro pro kWp
  • Förderung Stromspeicher (förderbar bis 10 kWh): max. 275 Euro pro kWh

Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.

Neben den oben genannten Förderungen für ganz Österreich bietet das Land Niederösterreich folgende Förderung für den Einbau von Photovoltaik und Stromspeichern:

Förderung "Sanierung Eigenheim" oder „Neubau Eigenheim“

Förderungen für Photovoltaik-Anlagen sind über die Förderungen " Sanierung Eigenheim" und „Neubau Eigenheim“ möglich. Man erhält einen Annuitätenzuschuss von 4 % der förderbaren Sanierungskosten über die Dauer von 10 Jahren zur Unterstützung bei der Rückzahlung eines Bankdarlehens. Der Zuschuss muss nicht zurückbezahlt werden. Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei den Landesförderstellen für Neubau Eigenheim bzw. für Sanierung Eigenheim.

Gefördert werden neue Stromspeicher für bestehende Photovoltaikanlagen (Inbetriebnahme vor dem 1. Januar 2026), wobei pro Anlage und Standort nur ein Speicher gefördert wird.
Eine Kombination mit der EAG-Speicherförderung der OeMAG und anderen Bundesförderungen ist nicht möglich. Die Förderung beträgt maximal 40 % der förderfähigen Bruttoinvestitionskosten (Mehr Infos finden Sie bei der Landesförderstelle).

  • Nachrüstung systemdienlicher Solarstromspeicher:
    Förderung bis max. 15 kWh Bruttokapazität (mindestens 0,5 kWh/kWp): 150 Euro/kWh
                   

Gefördert wird die Prüfung der Tragfähigkeit von bestehenden Dächern für die Installation von Photovoltaik-Anlagen bis maximal 1.500 Euro. Ansuchen können Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen, oberösterreichische Gemeinden sowie Privatpersonen.

  • bis zu 50 %der förderrelevanten Kosten
    für Unternehmen und unternehmerisch tätige Organisationen (max. 1.500 Euro)
     
  • bis zu 65 %der förderrelevanten Kosten
    für Vereine, konfessionelle Einrichtungen, oberösterreichische Gemeinden und Privatpersonen (max. 1.500 Euro)

Zuschlag: Für Gemeinden, Vereine, konfessionelle Einrichtungen sowie Privatpersonen erhöht sich der Fördersatz um 10 %, wenn die Sitzgemeinde eine EGEM-Klimabündnis-Gemeinden ist. Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie beim Energiesparverband.

Zudem wird im mehrgeschossigem Wohnbau der Einbau einer E-Lade-Infrastruktur mit 50 % der Netto-Anschaffungskosten bis maximal 5.000 Euro gefördert.
Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.

Die Energieförderungen für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher sind mit 31.12.2025 ausgelaufen.

Eine neue Antragstellung ist daher nicht möglich. Bis 31.12.2025 vollständig eingebrachte Anträge werden durch die Förderstelle weiterbearbeitet. Wir ersuchen aufgrund der sehr hohen Antragszahlen um ein wenig Geduld. Sobald ihr Förderansuchen geprüft wurde, setzen wir uns unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung. 

Neben den oben genannten Förderungen für ganz Österreich bietet das Land Steiermark derzeit keine Förderung für den Einbau von Photovoltaik und Stromspeichern. 

Im ersten Quartal 2026 sollen die Förderung für Eigenheim-Neubauten und den Kauf von bestehenden Eigenheimen mit anschließender Sanierung starten. In einem weiteren Schritt soll im zweiten Quartal 2026 in Zusammenführung der Förderschienen „Kleine Sanierung" und „Umfassende energetisch Sanierung" mit dem „Sanierungspass" ein neues und innovatives Fördermodell eingeführt werden, das mehrere Maßnahmen flexibel kombiniert und mit steigenden Fördersätzen belohnt.

Neben den oben genannten Förderungen für ganz Österreich bietet das Land Tirol folgende Förderung für den Einbau von Photovoltaik und Stromspeichern:

Förderung „Photovoltaik- und Solaranlagenförderung für Wohnhäuser“

Gefördert wird die Neuerrichtung einer oder Erweiterung einer Photovoltaikanlage. Die Förderung gilt für einen Neubau (= Teil der Wohnbauförderung) und eine Sanierung (= Teil der Wohnhaussanierungsförderung).

  • Die Förderhöhe beträgt 125 Euro pro kWp (max. 20 kWp)
  • Im Rahmen der Wohnhaussanierung werden maximal 50 % der förderbaren Investitionskosten gefördert
  • Für die Neuerrichtung oder Erweiterung eines Stromspeichers gibt es 100,– pro kWh (bis max. 10 kWh)
  • Im Rahmen der Wohnbauförderung ist die Errichtung einer mind. 7 kWp großen Photovoltaikanlage verpflichtend für die Gewährung einer Förderung. (Die Mindestleistung beträgt 18 Wp/m² BGFh)

Die Förderungen sind kombinierbar mit der Bundesförderung. Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.

Neben den oben genannten Förderungen für ganz Österreich bietet das Land Vorarlberg folgende Förderungen für den Einbau von Photovoltaik und Stromspeichern:

Förderung für „Photovoltaikanlagen auf versiegelten Flächen“

Gefördert wird die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf versiegelten Flächen mit einer Anlagengröße von mindestens 20 kWp. Als versiegelte Flächen gelten bebaute Oberflächen, die durchgehend bedeckt sind und bei denen diese Bedeckung kein Bauwerk oder Gebäude darstellt. Die Förderung beträgt 300 Euro pro kWp. Bei ökologischen Maßnahmen (Entsiegelung) im Ausmaß von 20 % der PV-Fläche gibt es zusätzlich 100 Euro pro kWp. Ebenfalls einen Zuschlag gibt es für Unterkonstruktion aus (überwiegend) Holz 100 Euro pro kwp. Die Förderung ist mit 50.000 Euro je Anlage begrenzt.

Landesförderung für Bürgerbeteiligung und  Energiegemeinschaften:

  • Fördersatz 66 % für anrechenbare Kosten bis zu einem Ausmaß von € 5.000
  • Fördersatz 50 % für anrechenbare Kosten zwischen € 5.000,- und € 10.000,-
  • Fördersatz 33 % für anrechenbare Kosten zwischen € 10.000,- und € 15.000,-

Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.

Neben den oben genannten Förderungen für ganz Österreich bietet Wien folgende Förderungen für den Einbau von Photovoltaik und Stromspeichern. Die Budgets sind derzeit allerdings allesamt ausgeschöpft:

Förderung „Ökostromanlagen bzw. Photovoltaikanlagen“

Gefördert wird die Errichtung von betrieblichen und privaten Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden, baulichen Anlagen oder Betriebsflächen (ausgenommen Grünflächen). Für Anlagen bis 100 kWp beträgt die Förderhöhe 250 Euro pro kWp, für Anlagen von 101 kWp bis 500 kWp beträgt sie 200 Euro pro kWp. Es werden maximal 30 % der förderungsfähigen Kosten gefördert (abzüglich der Erlöse unter Betrachtung des Zeitraumes der ersten 5 Jahre der Maßnahme). Achtung: Vorrangig ist der EAG-Investitionszuschuss des Bundes in Anspruch zu nehmen, solange dort Fördermittel vorhanden sind. Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.

Förderung „Photovoltaik-Gründachförderung“

Gefördert wird die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf Gründächern und solche, die als Verschattungseinrichtung für Dachlandschaften mit Aufenthaltscharakter und Dachbegrünung genutzt werden. Für Anlagen bis 100 kWp beträgt die Förderhöhe 400 Euro pro kWp, für Anlagen von 101 kWp bis 500 kWp beträgt sie 350 Euro pro kWp. Es werden maximal 30 % der förderungsfähigen Kosten gefördert (abzüglich der Erlöse unter Betrachtung des Zeitraumes der ersten 5 Jahre der Maßnahme). Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.

Förderung „Photovoltaik-Flugdachförderung“

Gefördert wird die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen, die als Verschattungseinrichtung für Parkplätze und sonstige versiegelte Bebauungsflächen genutzt werden. Für Anlagen bis 100 kWp beträgt die Förderhöhe 500 Euro pro kWp, für Anlagen ab 101 kWp beträgt sie 400 Euro pro kWp. Es werden maximal 30 % der förderungsfähigen Kosten bzw. 200.000 Euro gefördert. Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.

Förderung „Stationäre Stromspeicher“

Gefördert wird die Errichtung von Stromspeichern in Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu einer Speichergröße von maximal 10 kWh. Die Förderhöhe beträgt 200 Euro pro kWh. Für die zusätzliche Installation eines Lastmanagements gibt es einen Bonus von 300 Euro. Es werden maximal 30 % der förderungsfähigen Kosten gefördert (abzüglich der Erlöse unter Betrachtung des Zeitraumes der ersten 5 Jahre der Maßnahme). Achtung: Vorrangig ist der EAG-Investitionszuschuss des Bundes in Anspruch zu nehmen, sofern der Speicher dort förderbar ist und solange dort Fördermittel vorhanden sind. Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.

* Alle Angaben ohne Gewähr. Laut Förderrichtlinien Bund und Länder. Stand Januar 2026.

Was ist zu beachten, bevor ich in Österreich eine Photovoltaik-Förderung beantrage?

Solarthermie oder Photovoltaik, das ist hier nicht die Frage

Wenn von einer Solaranlage die Rede ist, kann eine Photovoltaik-Anlage oder eine Solarthermie-Anlage gemeint sein. Auch wenn zwischen den beiden Technologien oft nicht unterschieden wird, haben sie dennoch ganz andere Zielrichtungen. Beide nutzen das Licht der Sonne zur Energieerzeugung. Doch der entscheidende Unterscheid ist, dass die Photovoltaik damit Strom, die Solarthermie jedoch Wärme erzeugt. Der Strom kann vielfältig genutzt werden (auch wiederum für die Wärmeerzeugung), dafür ist die Solarthermie bei der Wärmeerzeugung viel effizienter. Bevor Sie sich also für eine Photovoltaik entscheiden, lohnt es sich vielleicht gleich am Dach ein wenig Platz für eine Solarthermie einzuplanen. Die beiden können sich prima ergänzen und auch für die Solarthermie gibt es mitunter auch attraktive Förderungen.

Fachkundige Beratung

Photovoltaik ist in Österreich nicht nur auf Grund der Förderung und der hohen Energiepreise gefragt wie noch nie. Dennoch ist die Abwicklung der Förderungen nicht immer ganz einfach. Bei der Auswahl der Produkte und der technischen Umsetzung ist fachkundiger Rat gefragt, um am Ende nicht ohne eine Förderung dazustehen. Der HSH-Installateur in Ihrer Nähe unterstützt Sie gerne und bietet Ihnen in Sachen Förderung, Planung und Umsetzung ein komplettes Sorglos-Paket. Außerdem weiß er, ob ein Stromspeicher, eine intelligente E-Ladestation (Wallbox) oder andere Komponenten gut zu Ihrer Photovoltaik-Anlage passen würden. Mitunter gibt es dafür sogar zusätzliche Förderungen.

Förderkompass: Hier finden Sie alle Förderungen für Ihr Bundesland

Holen Sie sich hier den kompletten Überblick über die aktuellen Bundes- und Landesförderungen für den Neubau und die Sanierung umweltfreundlicher Heiz- und Energiesysteme in Ihrem Bundesland. Einfach Postleitzahl und E-Mail-Adresse eingeben – und schon können Sie den HSH-Förderkompass für Ihr Bundesland downloaden.

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Macht eine Kombination mit einer Wärmepumpe Sinn?

In den meisten Fällen ja. Die Photovoltaik reduziert den Stromverbrauch Ihrer Wärmepumpe und trägt in Kombination mit einem Heizstab zu einer höheren Lebensdauer bei. Zudem gibt es oftmals eigene Förderungen für die Kombination einer Wärmepumpe mit Photovoltaik, siehe auch unser Überblick über Förderungen für Wärmepumpen. Am besten funktioniert das Zusammenspiel, wenn man sich bereits in der Planung Gedanken macht. Auch dafür ist der HSH-Installateur in jedem Fall der richtige Ansprechpartner.

HEIZUNGSFÖRDERUNGEN: Die wichtigsten Heizungsförderungen im Überblick

Sie überlegen zusätzlich zur Photovoltaik den Einbau einer neuen Heizung und möchten sich über mögliche Förderungen in Österreich informieren? Wir bieten Ihnen einen Überblick darüber, wie hoch in Ihrem Bundesland die Förderung für Ihre neue Wärmepumpe, Pelletheizung, Solarthermieanlage, Stückholzheizung oder Hackgutheizung ist.

Übersicht aller Heizungsförderungen

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