Raus aus Öl-Förderungen vom Land
Das Land Vorarlberg unterstützt im Rahmen der Energieförderung den Wechsel auf eine Holzheizung, Hausanschluss an Nahwärme oder Heizungswärmepumpen. Die Förderung beträgt beim Ersatz von Öl-Zentralheizungen, Gas-Zentralheizungen oder Elektrodirektheizungen durch ein im Rahmen der Energieförderungsrichtlinie förderbares Heizungssystem:
- Basisförderung 2.000 Euro
- Für den Ersatz eines fossilen Heizsystems gibt es einen Bonus von 1.000 Euro zusätzlich
- Gefördert wird bis maximal 25% der förderfähigen Kosten
- Für Luftwärmepumpen erhält man lediglich 50% der genannten Beträge (Achtung: Es gelten strenge Anforderungen an den Schallschutz, eine Liste der förderfähigen Geräte gibt es bei der Landesförderstelle)
- In Mehrfamilienhäusern (ab 3 Einheiten) beträgt der „Raus aus Öl“-Bonus 2.000 Euro zusätzlich zur Basisförderung (1.000 Euro je Gebäude plus 400 Euro je Wohnung).
- Im Einzugsgebiet einer qualitätsgesicherten Nahwärme sind ausschließlich Anschlüsse an Nahwärme förderbar (Dies gilt nicht, wenn die Umsetzung des Nahwärmeanschlusses nicht innerhalb von 12 Monaten ab Anfrage an den Nahwärmebetreiber umgesetzt werden kann, oder vor Bestellung eines anderen förderbaren Heizsystems eine Vergleichsrechnung der Lebenszyklus-Vollkosten durchgeführt wurde.)
Wichtigste Voraussetzungen: Das Gebäude muss 10 Jahre oder älter sein und das alte fossile Heizsystem muss vollständig entfernt werden.
Der vollständig ausgefüllte Förderantrag muss spätestens sechs Monate nach der Inbetriebnahme beim Amt der Vorarlberger Landesregierung eingereicht werden. Letztmögliches Antragsdatum ist der 31.12.2026, wobei die Inbetriebnahme erfolgt sein muss.
Die Kombination mit der einkommensunabhängigen Förderung des Bundes „Kesseltausch 2026“ ist zulässig.
Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.