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Wer saniert, bekommt finanzielle Unterstützung*

Förderungen für den Kesseltausch

Wenn Sie jetzt in Ihrem privaten Haushalt eine in die Jahre gekommene Heizung gegen eine klimafreundliche Heizung tauschen, wird das zum Teil von Bund und Ländern gefördert. Umsteigen rentiert sich nach wie vor.

Bundesförderung „Kesseltausch“ für Heizungssanierer in ganz Österreich*

Über die Kesseltausch-Förderung des Bundes wird der Tausch eines fossilen Heizsystems (Öl, Gas, Allesbrenner, Stromdirektheizung) gegen eine klimafreundliche Holzzentralheizung, Wärmepumpe oder einen Nah-/Fernwärmeanschluss mit bis zu 20% der Kosten gefördert. Außerdem erhält man für die gleichzeitige Errichtung einer Solarthermie-Anlage einen Solarbonus und für eine Tiefenbohrung einen Bohrbonus zusätzlich. Die Förderung ist zudem mit vielen Landesförderungen kombinierbar.

Für 2026 ist diese Bundesförderung ausgeschöpft und sie wird ab Januar 2027 wieder verfügbar sein. Bis dahin lohnt es sich aber, mit dem HSH-Installateur in Kontakt zu treten um bereits jetzt alles vorzubereiten.

Öko-Sonderausgabenpauschale

Ausgaben für den Austausch eines fossilen durch ein klimafreundliches Heizungssystem können zusätzlich zur Förderung im Steuerausgleich als Sonderausgaben im Wege eines „Öko-Sonderausgabenpauschales“ berücksichtigt werden. Insgesamt sind das 400 Euro jährlich für 5 Jahre nach dem Kesseltausch (also gesamt 2.000 Euro). Details gibt es beim Bundesministerium für Finanzen.

„Sauber Heizen für Alle“ für Haushalte mit niedrigerem Einkommen*

Mit der Förderung „Sauber Heizen für Alle“ werden Haushalte beim Heizungstausch unterstützt, deren Einkommen unter bestimmten Grenzwerten liegen. 2026 war das zum Beispiel 1.867 Euro für monatliches Nettoeinkommen bei einem Einpersonenhaushalt. Für 2026 ist diese Bundesförderung ausgeschöpft und sie wird ab Januar 2027 wieder verfügbar sein. Bis dahin lohnt es sich aber, mit dem HSH-Installateur in Kontakt zu treten, um bereits jetzt alles vorzubereiten.

Die Länder legen noch eigene Fördergelder drauf

Zusätzlich zur Bundesförderung unterstützen fast alle Bundesländer den Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme mit eigenen Landesförderungen, die sich mit den Bundesförderungen  kombinieren lassen.

Sonderförderung Heizungstausch 2026
Das Land fördert den Heizungstausch von fossil auf erneuerbar mit einer Pauschale von 30% der förderbaren Investitionskosten bzw. mit einem Maximalbetrag von 2.000 Euro. Für den Einbau einer Warmwasserwärmepumpe in Verbindung mit einer Holz-Zentralheizung gibt es nochmal 300 Euro extra. Und für Haushalte, deren Netto-Jahreseinkommen unter 43.000 Euro liegt, gibt es nochmal 500 Euro. Die Förderung ist mit der Kesseltausch-Förderung des Bundes kombinierbar.
Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.

 

Außerdem können über die "Förderung für nachhaltige Technologien zur Ökoenergieerzeugung sowie zur Steigerung der Energieeffizienz" Solaranlagen mit einem Betrag von bis zu 800 Euro gefördert werden. Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie hier.

Landesförderung Sanierung von Eigenheimen und Wohnungen
Gefördert wird der Heizungstausch (egal ob von fossil oder von erneuerbar) auf eine neue regenerative Heizung mit einem Einmalzuschuss von 3.000 Euro. Für dein Einbau einer Solarthermie-Anlage gibt es 1.500 Euro und für den hydraulischen Abgleich erhält man 200 Euro.
Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.

Das Land Niederösterreich unterstützt im Rahmen der „Landesförderung Sanierung Eigenheim“ alle, die ihr fossiles Heizungssystem durch ein neues klimafreundliches ersetzen, mit einem Annuitätenzuschuss: 4 % der förderbaren Sanierungskosten über die Dauer von 10 Jahren zur Unterstützung bei der Rückzahlung eines Bankdarlehens. Der Zuschuss muss nicht zurückbezahlt werden. Nähere Infos gibt es hier.

Es müssen förderbare Kosten von mindestens 4.400 Euro netto vorliegen. 

  • Pelletsheizung oder Hackgutheizung: 2.900 Euro
  • Scheitholzheizung: 1.700 Euro
  • Landwirtschaftliche Hackgutfeuerungsanlage: 3.200 Euro
  • Bonus bzw. Erhöhungsbeitrag für stromerzeugende Biomasseheizanlagen: 5.000 Euro
  • Luft-Wasser-Wärmepumpe: 1.700 Euro   
  • Erdwärme- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe (Tiefenbohrung): 2.800 Euro
  • Anschluss an die Nah- oder Fernwärme: 2.800 Euro

Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle für Holzheizungen und Wärmepumpen oder beim Energiesparverband OÖ.

Vorrangig wird der Anschluss an einehocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärmegefördert. Ist der Anschluss technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar, kann der Umstieg auf ein anderes Erneuerbares Heizungssystem gefördert werden.

  • Hackgut-Zentralheizung  
  • Pellets-Zentralheizung oder Scheitholz-Pellets-Kombi-Zentralheizung
  • Scheitholz-Zentralheizung in Kombination mit einem Pufferspeicher
  • den Einbau einer qualitativ hochwertigen Wärmepumpe (Wasser/Wasser, Sole/Wasser, Luft/Wasser etc.)

    Die Förderungshöhe beträgt 3.000 Euro.
     

    Die Landesförderung ist dabei nicht nur auf den Wechsel von fossil auf erneuerbar beschränkt.
    Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.

"Förderung des Tausches erneuerbar betriebener Heizungssysteme"

Das Land Steiermark unterstützt mit dieser Förderung den Umstieg von veralteten erneuerbar betriebenen Heizungen auf effizientere erneuerbare Heizungen - insbesondere Biomassekessel und Wärmepumpen.
Die Förderung beträgt max. bis zu 30 % der förderfähigen Investitionskosten.

Die maximale Fördersumme hängt von der bestehenden Heizungsanlage und der neu installierten Technologie ab:

Bestehender Biomassekessel (Pellets, Hackgut, Stückholz)

  • Austausch gegen einen energieeffizienten Biomassekessel: bis zu 3.000 Euro
  • Austausch gegen eine energieeffiziente Wärmepumpe: bis zu 1.500 Euro

Bestehende Wärmepumpe

  • Austausch gegen einen energieeffizienten Biomassekessel: keine Förderung
  • Austausch gegen eine energieeffiziente Wärmepumpe: bis zu 1.500 Euro

Informationen und Details finden Sie hier.

In Tirol lässt sich die Förderung "Wohnhaussanierung“ mit der Bundesförderung kombinieren. Ein energieeffizienter Heizungstausch kann neben dem gestützten Bankkredit (Annuitätenzuschuss) auch mittels Gewährung einer Direktzahlung (einmaliger Zuschuss) gefördert werden.

  • Anschluss an Fern-/Nahwärme: 30 % der max. förderbaren Investitionskosten
  • Biomasseanlagen, Wärmepumpen: 25 % der max. förderbaren Investitionskosten
  • Effiziente Warmwasserbereitung: 25 % der max. förderbaren Investitionskosten
  • zudem werden in Tirol Solarthermieanlage gefördert (max. 210 Euro/mAperturfläche, max. 20 m2)

Zusätzlicher Einmalbonus (klimafreundliches Heizsystem): 3.000 Euro

>> Weitere Förderungen für Photovoltaikanlagen, Komfortlüftungsanlagen, Infrastruktur E-Mobilität, Dachbegrünung, Dämmung, Speichertechnik ...

Insgesamt fördert das Land Tirol z. B. bei max. förderfähigen Investitionskosten für eine Pelletsheizung von 24.000 Euro: 6.000 Euro + 3.000 Euro Einmalbonus (+ 750 Euro bei gleichzeitigem Einbau einer effizienten WW-Bereitung)

Der Gesamtförderbetrag darf die Investitionskosten nicht überschreiten. Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.

Raus aus Öl-Förderungen vom Land

Das Land Vorarlberg unterstützt im Rahmen der Energieförderung den Wechsel auf eine Holzheizung, Hausanschluss an Nahwärme oder Heizungswärmepumpen. Die Förderung beträgt beim Ersatz von Öl-Zentralheizungen, Gas-Zentralheizungen oder Elektrodirektheizungen durch ein im Rahmen der Energieförderungsrichtlinie förderbares Heizungssystem:

  • Basisförderung 2.000 Euro
  • Für den Ersatz eines fossilen Heizsystems gibt es einen Bonus von 1.000 Euro zusätzlich
  • Gefördert wird bis maximal 25% der förderfähigen Kosten
  • Für Luftwärmepumpen erhält man lediglich 50% der genannten Beträge (Achtung: Es gelten strenge Anforderungen an den Schallschutz, eine Liste der förderfähigen Geräte gibt es bei der Landesförderstelle)
  • In Mehrfamilienhäusern (ab 3 Einheiten) beträgt der „Raus aus Öl“-Bonus 2.000 Euro zusätzlich zur Basisförderung (1.000 Euro je Gebäude plus 400 Euro je Wohnung).
  • Im Einzugsgebiet einer qualitätsgesicherten Nahwärme sind ausschließlich Anschlüsse an Nahwärme förderbar (Dies gilt nicht, wenn die Umsetzung des Nahwärmeanschlusses nicht innerhalb von 12 Monaten ab Anfrage an den Nahwärmebetreiber umgesetzt werden kann, oder vor Bestellung eines anderen förderbaren Heizsystems eine Vergleichsrechnung der Lebenszyklus-Vollkosten durchgeführt wurde.)

Wichtigste Voraussetzungen: Das Gebäude muss 10 Jahre oder älter sein und das alte fossile Heizsystem muss vollständig entfernt werden.

Der vollständig ausgefüllte Förderantrag muss spätestens sechs Monate nach der Inbetriebnahme beim Amt der Vorarlberger Landesregierung eingereicht werden. Letztmögliches Antragsdatum ist der 31.12.2026, wobei die Inbetriebnahme erfolgt sein muss.

Die Kombination mit der einkommensunabhängigen Förderung des Bundes „Kesseltausch 2026“ ist zulässig.

Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.

In Wien lässt sich die Förderung "Errichtung und Umstellung/Nachrüstung vorhandener Heizanlagen“ mit jeglicher Bundesförderung kombinieren. Ein Heizungstausch wird mit einem Fördersatz von 35 % der förderbaren Baukosten bzw. maximal 8.000 Euro gefördert. Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.

Zum Teil kommen sogar noch Gemeindeförderungen dazu. Eine schnelle Übersicht über die Fördermöglichkeiten für den Heizungstausch mit den maximalen Förderbeträgen je Bundesland haben wir im Anschluss für Sie zusammengestellt. Über Details zu Ihrer individuellen Fördersituation informiert Sie Ihr HSH-Installateur sehr gerne.

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* Alle Angaben ohne Gewähr. Laut Förderrichtlinien Bund und Länder. Stand Januar 2026.

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