Förderung für die Schaffung von Barrierefreiheit
Einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss im Ausmaß von 75 % der von der Abteilung Technischen Stadterneuerung (MA25) errechneten, anerkannten förderbaren Baukosten (max. 11.250 Euro). Anerkannt wird eine Maximalsumme von 15.000 Euro (brutto) pro Wohneinheit.
Voraussetzungen:
- nur für behinderte bzw. bewegungseingeschränkte Menschen (Nachweis ist zu erbringen)
Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie in folgender Broschüre der Stadt Wien „Förderung von barrierefreien Maßnahmen“.
Förderung für den altersgerechten Umbau
Die Stadt Wien fördert den altersgerechten, barrierefreien Umbau, zum Beispiel des Badezimmers oder des Zugangs zur Wohnung oder zum Haus. Der Zuschuss deckt 35 % der förderbaren Umbaukosten ab und ist bis zu 4.200 Euro hoch.
Voraussetzungen:
- Antragsteller:in hat ein Mindestalter von 60 Jahren.
- Förderungswerber:innen müssen dem "begünstigten Personenkreis" entsprechen, insbesondere hinsichtlich der Einkommensgrenzen gemäß § 11 WWFSG 1989.
- Die zu sanierende Wohnung ist Hauptwohnsitz der Antragstellerin oder des Antragstellers
- Sie haben vor Antragstellung ein verpflichtendes Beratungsgespräch beim Infopoint für Wohnungsverbesserung in Anspruch genommen.
- (Dieses Beratungsgespräch ist kostenlos.)
- Die Umbaukosten betragen mindestens 3.000 Euro pro Wohnung oder Haus.
Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Förderstelle Wien.