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Kreuzberger & Hauser Energietechnik GmbH

Werksgelände 25
5500 Bischofshofen

Staudachstraße 10
5662 Bruck

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Bischofshofen:
Büro: Montag bis Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr

Bruck:
Montag bis Donnerstag
08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag
08:00 bis 11:00 Uhr

Förderungen für Heizung und Sonnenenergie 2026

Bei der Erneuerung Ihrer Heizung können Sie auch heuer wieder gutes Geld sparen. Zudem gibt es attraktive Zusatzförderungen für Solarwärme und Photovoltaik.

Förderungen für den Umstieg von einer fossilen auf eine erneuerbare Heizung

  • Bundesförderung „Kesseltausch“
    Der Umstieg wird mit 20 % der Investitionskosten bzw. folgenden Obergrenzen gefördert*:
    7.500 Euro für Wärmepumpen
    8.500 Euro für Pellets-, Hackgut- und Stückholzheizungen
    6.500 Euro für Nah-/Fernwärmeanschlüsse mit erneuerbaren Quellen
    + 2.500 Euro Solarbonus für die gleichzeitige Errichtung einer Solarthermie-Anlage
    + 5.000 Euro Bohrbonus für die Tiefenbohrung einer Solewärmepumpe

ACHTUNG: Das Förderbudget 2026 ist aufgebraucht. Die Förderung wird 2027 in adaptierter Form wieder verfügbar sein. Jetzt melden und vorbereiten!

  • Bundesförderung „Sauber Heizen für Alle“
    Förderung von bis zu 100 % der Investitionskosten bzw. max. 37.550 Euro für Haushalte, deren Nettoeinkommen unter definierten Gesamtbeträgen liegt.*

ACHTUNG: Das Förderbudget 2026 ist aufgebraucht. Die Förderung wird 2027 in adaptierter Form wieder verfügbar sein. Jetzt melden und vorbereiten!

  • Öko-Sonderausgabenpauschale
    Der Kesseltausch kann mit 400 Euro jährlich für 5 Jahre (gesamt 2.000 Euro) als Sonderausgabe im Steuerausgleich geltend gemacht werden.
  • Bundesförderungen aus dem EAG für Photovoltaik und Stromspeicher
    Bis zu 180 Euro pro kWp für PV-Anlagen (inkl. Europabonus)
    Bis zu 165 Euro pro kWh für Stromspeicher (inkl. Europabonus)
    Marktprämie für eingespeisten PV-Strom für PV-Anlagen > 10 kWp: Nach Bieterverfahren

 

Landesförderungen
Vorrangig wird
der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme gefördert. Ist der Anschluss technisch
nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar, kann der Umstieg auf ein anderes Erneuerbares Heizungssystem gefördert werden.

  • Hackgut-Zentralheizung  
  • Pellets-Zentralheizung oder Scheitholz-Pellets-Kombi-Zentralheizung
  • Scheitholz-Zentralheizung in Kombination mit einem Pufferspeicher
  • den Einbau einer qualitativ hochwertigen Wärmepumpe (Wasser/Wasser, Sole/Wasser, Luft/Wasser etc.)

    Die Förderungshöhe beträgt 3.000 Euro.
    Beim Umstieg von einer fossilen Altanlage auf ein Erneuerbares Heizsystem lässt sich die Landesförderung mit der Bundesförderung kombinieren.

     
  • Thermische Solaranlagen:
    250 Euro pro m2 (1. bis 7. m2) 
    100 Euro pro m2 (ab 7. m2)
     


Details und Voraussetzungen zu den einzelnen Förderungen erfahren Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch oder 
unter www.hsh-installateur.com/foerderungen


* Wärmepumpen müssen für diese Förderung spezielle Voraussetzungen erfüllen. Details unter www.sanierungsoffensive.gv.at 
und unter www.sauber-heizen-für-alle.at.
Alle Angaben ohne Gewähr. Informationsstand Januar 2026.

 

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