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Förderungen Kesseltausch

Bereuter Kesseltausch Holzheizungen

Ein Kesseltausch will gut geplant sein

Immer mehr Menschen setzten auf klimafreundliche, versorgungssichere Energie. Sie suchen nach einer alternativen Heizung für ihren Altbau, die sparsam ist und ihnen langfristig niedrige Betriebskosten beschert. Daher werden immer mehr in die Jahre gekommene Öl- und Gasheizungen auf umweltfreundliche Systeme umgerüstet.

Das größte Einsparungspotenzial beim Kesseltausch bieten Heizungen, die älter als 20 Jahre sind, und Stromdirektheizungen. Aber auch bei angeschlagenen Öl- und Gasheizungen, die älter als 10 Jahre sind, ist ein Heizungstausch eine Überlegung wert. Bei neueren fossilen Heizsystemen mit Brennwertgeräten kann man sich noch etwas Zeit lassen.

Bundesförderungen

Bundesförderung „Kesseltausch" für Heizungssanierer

Seit 3. Oktober 2025 wird über die Kesseltausch-Förderung des Bundes der Tausch eines fossilen Heizsystems (Öl, Gas, Allesbrenner, Stromdirektheizung) gegen eine klimafreundliche Holzzentralheizung, Wärmepumpe oder einen Nah-/Fernwärmeanschluss mit bis zu 20% der Investitionskosten gefördert. Für die Förderbeträge gelten bei Ein- und Zweifamilienhäusern folgende Obergrenzen:

  • 8.500 Euro für Pellets-/Hackgut- und Stückholzheizungen
  • 7.500 Euro für Wärmepumpen
  • 6.500 Euro für Nah-/Fernwärmeanschlüsse mit erneuerbaren Quellen
  • 2.500 Euro Solarbonus für die gleichzeitige Errichtung einer Solarthermie-Anlage
  • 5.000 Euro Bohrbonus für die Tiefenbohrung bzw. Brunnenanlage einer Solewärmepumpe
  • 2.000 Euro Öko-Sonderausgabenpauschale (kann mit 400 Euro jährlich für 5 Jahre als Sonderausgabe im Steuerausgleich geltend gemacht werden)
  • Die Förderung ist mit der Landesförderung Heizung Vorarlberg kombinierbar.

Förderbar sind Leistungen und Lieferungen, die ab 3. Oktober 2025 erbracht worden sind.
Einreichverfahren: (1) Registrierung online (2) Umsetzung (3) Antragstellung innerhalb von 9 Monaten nach der Registrierung
Die Förderung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Es ist kein Hauptwohnsitz am Standort des Heizungstausches notwendig.
Für mehrgeschossige Wohnbauten und Reihenhausanlagen ist eine eigene Förderung erhältlich. Wir informieren Sie hierzu gerne.
Die Kesseltauschförderung ist bis Ende 2030 fixiert, pro Jahr gibt es einen begrenzten Fördertopf. Wenn dieser leer ist, kann man erst im darauffolgenden Jahr wieder einreichen.
Registrierung, weitere Details und aktueller Stand des verfügbaren Budgets: www.sanierungsoffensive.gv.at.

 

ACHTUNG: Das Förderbudget 2026 ist aufgebraucht. Die Förderung wird 2027 in adaptierter Form wieder verfügbar sein. Jetzt melden und vorbereiten!

 

Bundesförderung „Sauber Heizen für Alle“

  • Bis zu 100 % der Investitionskosten bzw. max. 37.550 Euro für Haushalte, deren Nettoeinkommen unter definierten Gesamtbeträgen liegen
  • Einkommensabhängiges Förderprogramm – es zählt das Einkommen der mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen aus dem Jahr 2025.

Als Erwachsene gelten alle Personen ab 14 Jahren. Das Einkommen von im Haushalt lebenden Personen bis 24 Jahren wird bis € 850,– nicht mitgezählt.
Der Förderwerber muss Eigentümer des Hauses und dort mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Weitere Details unter www.sauber-heizen-für-alle.at

Alle Angaben ohne Gewähr. 

 

ACHTUNG: Das Förderbudget 2026 ist aufgebraucht. Die Förderung wird 2027 in adaptierter Form wieder verfügbar sein. Jetzt melden und vorbereiten!

Detailinformationen zu „Sauber Heizen für Alle"

Förderungen für Vorarlberg 2026

Wer heuer ein fossiles Heizsystem (Öl, Gas, Kohle), einen Allesbrennerkessel oder eine Stromdirektheizung gegen eine zeitgemäße und umweltfreundliche Heizungslösung eintauscht, bekommt auch finanziellen Rückenwind von Land und Energieversorgern, viele Gemeinden stellen ebenfalls Fördermittel bereit.

Landesförderungen Heizung Vorarlberg:

  • Basisförderung Heizungssanierung Vorarlberg: 2.000 Euro*
  • Bonus Ersatz fossiler Heizsysteme Vorarlberg: 1.000 Euro*
  • EFH-Wärmepumpen-Förderung vkw: 500 Euro
  • Die Landesförderungen sind mit der Bundesförderung Kesseltausch kombinierbar.
  • Gemeindeförderungen: individuell

Die Förderungen gelten für Ein- und Zweifamilienhäuser. Für die Landesförderungen hat die Baugenehmigung 10 Jahre zurückzuliegen.
Weitere Details unter Energieförderungsrichtlinie Vorarlberg.
* Bei der Installation von elektrisch betriebenen Heizungswärmepumpen Luft/Wasser beträgt die Förderung 50 %.

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand Jänner 2026.

Anfrage für Beratungsgespräch

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