Ein Kesseltausch will gut geplant sein
Immer mehr Menschen setzten auf klimafreundliche, versorgungssichere Energie. Sie suchen nach einer alternativen Heizung für ihren Altbau, die sparsam ist und ihnen langfristig niedrige Betriebskosten beschert. Daher werden immer mehr in die Jahre gekommene Öl- und Gasheizungen auf umweltfreundliche Systeme umgerüstet.
Das größte Einsparungspotenzial bieten Heizungen, die älter als 20 Jahre sind, und Stromdirektheizungen. Aber auch bei angeschlagenen Öl- und Gasheizungen, die älter als 10 Jahre sind, ist ein Heizungstausch eine Überlegung wert. Bei neueren fossilen Heizsystemen mit Brennwertgeräten kann man sich noch etwas Zeit lassen.
Bundesförderungen
Bundesförderung „Kesseltausch" für Heizungssanierer
ACHTUNG: Das Förderbudget 2026 ist aufgebraucht. Die Förderung wird 2027 in adaptierter Form wieder verfügbar sein. Jetzt melden und vorbereiten!
Seit 3. Oktober 2025 wird über die Kesseltausch-Förderung des Bundes der Tausch eines fossilen Heizsystems (Öl, Gas, Allesbrenner, Stromdirektheizung) gegen eine klimafreundliche Holzzentralheizung, Wärmepumpe oder einen Nah-/Fernwärmeanschluss mit bis zu 20% der Investitionskosten gefördert. Für die Förderbeträge gelten bei Ein- und Zweifamilienhäusern folgende Obergrenzen:
- 8.500 Euro für Pellets-/Hackgut- und Stückholzheizungen
- 7.500 Euro für Wärmepumpen
- 6.500 Euro für Nah-/Fernwärmeanschlüsse mit erneuerbaren Quellen
- 2.500 Euro Solarbonus für die gleichzeitige Errichtung einer Solarthermie-Anlage
- 5.000 Euro Bohrbonus für die Tiefenbohrung bzw. Brunnenanlage einer Solewärmepumpe
- 2.000 Euro Öko-Sonderausgabenpauschale (kann mit 400 Euro jährlich für 5 Jahre als Sonderausgabe im Steuerausgleich geltend gemacht werden)
- Die Förderung ist mit der Landesförderung Heizung Kärnten kombinierbar.
Förderbar sind Leistungen und Lieferungen, die ab 3. Oktober 2025 erbracht worden sind.
Einreichverfahren: (1) Registrierung online (2) Umsetzung (3) Antragstellung innerhalb von 9 Monaten nach der Registrierung
Die Förderung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Es ist kein Hauptwohnsitz am Standort des Heizungstausches notwendig.
Für mehrgeschossige Wohnbauten und Reihenhausanlagen ist eine eigene Förderung erhältlich. Wir informieren Sie hierzu gerne. Registrierung, weitere Details und aktueller Stand des verfügbaren Budgets: www.sanierungsoffensive.gv.at.
Bundesförderung „Sauber Heizen für Alle“
- Bis zu 100 % der Investitionskosten bzw. max. 37.550 Euro für Haushalte, deren Nettoeinkommen unter definierten Gesamtbeträgen liegen
- Einkommensabhängiges Förderprogramm – es zählt das Einkommen der mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen.
- Wir übernehmen gerne die Vorberechnung und Förderungsabwicklung für Sie!
Als Erwachsene gelten alle Personen ab 14 Jahren. Der Förderwerber muss Eigentümer des Hauses und dort mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Weitere Details unter www.sauber-heizen-für-alle.at
Alle Angaben ohne Gewähr. Laut Förderrichtlinien Bund.
ACHTUNG: Das Förderbudget 2026 ist aufgebraucht. Die Förderung wird 2027 in adaptierter Form wieder verfügbar sein. Jetzt melden und vorbereiten!
Förderungen für Tirol 2026
Landesförderung für den Heizungstausch
25 % für den Umstieg von fossil auf erneuerbar oder erneuerbar auf erneuerbar
+ 3.000 Euro Einmalbonus Tirol „klimafreundliches Heizsystem“
Die Förderung ist mit der Bundesförderung "Kesseltausch" kombinierbar.
Infos gibt es auf Sanierung | Land Tirol.