Wunderschön und einzigartig – Ihr neues Traumbad
Egal, ob Sie Ihr Bad sanieren, auffrischen oder völlig neu bauen wollen: Wir machen es Ihnen so einfach und komfortabel wie möglich! Von der ersten Beratung über die detaillierte Planung bis hin zur fachgerechten Umsetzung sind wir an Ihrer Seite. Wir kümmern uns darum, dass alles perfekt auf Ihre Wünsche abgestimmt wird – inklusive termingerechter Fertigstellung und höchster Qualitätsstandards. Lehnen Sie sich zurück, wir übernehmen den Rest!
Ihr Weg zum Traumbad

- ERSTBERATUNG + IDEE
Kompetent und mit einem offenen Ohr für Wünsche und Bedürfnisse. - VERMESSUNG + BESPRECHUNG
Besichtigen, vermessen, besprechen – individuell mit Ihnen vor Ort. - PRODUKTE + BUDGET
Auswahl der Produkte und Materialien ganz nach Budget – Qualität und Langlebigkeit sind Ehrensache.

- PLANUNG + VISUALISIERUNG
Schon fast fertig – detaillierte Visualisierung mit moderner Planungssoftware in 3D. - DETAILS + ANGEBOT
Alles besprochen, alles ausgesucht? Zeit für Ihr verbindliches Angebot. - KOORDINATION + ABWICKLUNG
Alles aus einer Hand: 1 Ansprechpartner:in und möglichst kurze Bauzeit.

- DEMONTAGE + SANIERUNG
Reibungslos, sauber und termingerecht – garantiert! - ENDREINIGUNG + ÜBERGABE
Persönliche Endabnahme – auf Wunsch auch blitzeblank. - GARANTIE
Zufrieden und glücklich mit Ihrem neuen Traumbad.
Budgetrechner Badsanierung – eine erste Kostenabschätzung
Mit dem Bad-Budgetrechner bekommen Sie eine Kostenabschätzung für Ihre Badsanierung. Damit machen Sie den ersten Schritt zu Ihrem neuen Traumbad. Die weitere Planung und Umsetzung übernehmen gerne wir für Sie.
Noch mehr Ideen finden Sie hier

Aktuelle Förderungen*
Land Steiermark
Es werden Wohnungen und Wohnhäuser gefördert. Das Ziel der Förderung ist es, die Schaffung barrierefreier und altengerechter Wohnverhältnisse zu unterstützen. Die Förderung kann für folgende Maßnahmen gewährt werden:
- Schaffung eines barrierefreien Zugangs
- barrierefreie Wohn- und Schlafverhältnisse
- Ausstattung von Sanitäreinheiten
Gefördert wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag im Ausmaß von 30 % der anerkannten Kosten
* Stand Februar 2025