Förderungen für Heizung und Sonnenenergie 2026
Bei der Erneuerung Ihrer Heizung können Sie auch heuer wieder gutes Geld sparen. Zudem gibt es attraktive Zusatzförderungen für Solarwärme und Photovoltaik.
Bundesförderung „Kesseltausch“: Die Förderung wurde vom Bund am 10.07. 2026 beendet.
Der Umstieg wird mit 20 % der Investitionskosten bzw. folgenden Obergrenzen gefördert*:
7.500 Euro für Wärmepumpen
8.500 Euro für Pellets-, Hackgut- und Stückholzheizungen
6.500 Euro für Nah-/Fernwärmeanschlüsse mit erneuerbaren Quellen
+ 2.500 Euro Solarbonus für die gleichzeitige Errichtung einer Solarthermie-Anlage
+ 5.000 Euro Bohrbonus für die Tiefenbohrung einer Solewärmepumpe
ACHTUNG: Das Förderbudget 2026 ist aufgebraucht. Die Förderung wird 2027 in adaptierter Form wieder verfügbar sein. Jetzt melden und vorbereiten!
Bundesförderung „Sauber Heizen für Alle“: Die Förderung wurde vom Bund am 10.07. 2026 beendet.
Förderung von bis zu 100 % der Investitionskosten bzw. max. 37.550 Euro für Haushalte, deren Nettoeinkommen unter definierten Gesamtbeträgen liegt.*
ACHTUNG: Das Förderbudget 2026 ist aufgebraucht. Die Förderung wird 2027 in adaptierter Form wieder verfügbar sein. Jetzt melden und vorbereiten!
Öko-Sonderausgabenpauschale
Der Kesseltausch kann mit 400 Euro jährlich für 5 Jahre (gesamt 2.000 Euro) als Sonderausgabe im Steuerausgleich geltend gemacht werden.
Bundesförderungen aus dem EAG für Photovoltaik und Stromspeicher
Bis zu 180 Euro pro kWp für PV-Anlagen (inkl. Europabonus)
Bis zu 165 Euro pro kWh für Stromspeicher (inkl. Europabonus)
Marktprämie für eingespeisten PV-Strom für PV-Anlagen > 10 kWp: Nach Bieterverfahren
LANDESFÖRDERUNGEN
Vorrangig wird der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme gefördert. Ist dieser technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar, kann der Umstieg auf ein anderes Erneuerbares Heizungssystem gefördert werden:
- Hackgut-Zentralheizung
- Pellets-Zentralheizung oder Scheitholz-Pellets-Kombi-Zentralheizung
- Scheitholz-Zentralheizung in Kombination mit einem Pufferspeicher
- Einbau einer qualitativ hochwertigen Wärmepumpe
Die Förderhöhe beträgt 3.000 Euro.
Beim Umstieg von einer fossilen Altanlage auf ein Erneuerbares Heizsystem lässt sich die Landesförderung mit der Bundesförderung kombinieren.
Thermische Solaranlagen
- 250 Euro pro m² (1. bis 7. m²)
- 100 Euro pro m² (ab 7. m²)
Details und Voraussetzungen zu den einzelnen Förderungen erfahren Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch oder auf www.hsh-installateur.com/foerderungen.
* Wärmepumpen müssen für diese Förderung spezielle Voraussetzungen erfüllen. Details auf www.sanierungsoffensive.gv.at und www.sauber-heizen-für-alle.at.
Alle Angaben ohne Gewähr. Informationsstand Januar 2026.