Förderungen für Heizung und Sonnenenergie 2026
Bei der Erneuerung Ihrer Heizung können Sie auch heuer wieder gutes Geld sparen. Zudem gibt es attraktive Zusatzförderungen für Solarwärme und Photovoltaik.
Bundesförderungen
- Kesseltausch
Der Umstieg wird mit 20 % der Investitionskosten bzw. folgenden Obergrenzen gefördert*:
7.500 Euro für Wärmepumpen
8.500 Euro für Pellets-, Hackgut- und Stückholzheizungen
6.500 Euro für Nah-/Fernwärmeanschlüsse mit erneuerbaren Quellen
+ 2.500 Euro Solarbonus für die gleichzeitige Errichtung einer Solarthermie-Anlage
+ 5.000 Euro Bohrbonus für die Tiefenbohrung einer Solewärmepumpe
ACHTUNG: Das Förderbudget 2026 ist aufgebraucht. Die Förderung wird 2027 in adaptierter Form wieder verfügbar sein. Jetzt melden und vorbereiten!
- „Sauber Heizen für Alle“
Förderung von bis zu 100 % der Investitionskosten bzw. max. 37.550 Euro für Haushalte, deren Nettoeinkommen unter definierten Gesamtbeträgen liegt.*
ACHTUNG: Das Förderbudget 2026 ist aufgebraucht. Die Förderung wird 2027 in adaptierter Form wieder verfügbar sein. Jetzt melden und vorbereiten!
- Öko-Sonderausgabenpauschale
Der Kesseltausch kann mit 400 Euro jährlich für 5 Jahre (gesamt 2.000 Euro) als Sonderausgabe im Steuerausgleich geltend gemacht werden. - Photovoltaik und Stromspeicher
Bis zu 180 Euro pro kWp für PV-Anlagen (inkl. Europabonus)
Bis zu 165 Euro pro kWh für Stromspeicher (inkl. Europabonus)
Marktprämie für eingespeisten PV-Strom für PV-Anlagen > 10 kWp: Nach Bieterverfahren
Landesförderungen
- Pellets- und Hackgutanlagen
Erneuerung: 1.400 Euro
Umstellung einer fossilen Altanlage (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner):2.900 Euro - Scheitholzheizung
Erneuerung: 1.200 Euro
Umstellung einer fossilen Altanlage (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner): 1.700 Euro - Landwirtschaftliche Hackgutfeuerungsanlagen
Erneuerung: 2.700 Euro
Umstellung einer fossilen Altanlage (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner): 3.200 Euro - Zuschlag/Bonus-Förderung für Private
Erhöhungsbeitrag für stromerzeugende Biomasse-Stirling-Heizanlagen: 5.000 Euro
Voraussetzung: Bezug von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern bzw. Ökostrom gemäß E-Control bzw. Stromkennzeichnung (Händlermix) für mind. 5 Jahre - Wärmepumpen
Luft-Wasser-Wärmepumpe (100 Euro pro kW Nennwärmeleistung): maximal 1.700 Euro
Erdwärme- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe oder Tiefenbohrung (170 Euro pro kW Nennwärmeleistung): maximal 2.800 Euro - Fern- bzw. Nahwärme
Anschlussleistung laut Wärmeliefervertrag 140 Euro pro kW: maximal 2.800 Euro - Thermische Solaranlagen
6 bis 10 m²: pauschal 1.750 Euro
11 bis 19 m²: 175 Euro/m²
ab 20 m²: pauschal 3.500 Euro
bei Kollektortausch: pauschal 700 Euro
(max. 50% der förderfähigen Kosten) - Nachrüstung systemdienlicher Solarstromspeicher:
Förderung bis max. 15 kWh Bruttokapazität (mindestens 0,5 kWh/kWp): 150 Euro/kWh
Gefördert werden neue Stromspeicher für bestehende Photovoltaikanlagen (Inbetriebnahme vor dem 1. Januar 2026), wobei pro Anlage und Standort nur ein Speicher gefördert wird.
Eine Kombination mit der EAG-Speicherförderung der OeMAG und anderen Bundesförderungen ist nicht möglich. Die Förderung beträgt maximal 40 % der förderfähigen Bruttoinvestitionskosten.
Details und Voraussetzungen zu den einzelnen Förderungen erfahren Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch oder hier.
* Wärmepumpen müssen für diese Förderung spezielle Voraussetzungen erfüllen. Details unter www.sanierungsoffensive.gv.at und unter www.sauber-heizen-für-alle.at.
Alle Angaben ohne Gewähr. Informationsstand Juli 2026.