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Standort  und Öffnungszeiten

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Grünseis e. U.
Lindenweg 12
4921 Hohenzell

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
07:00 bis 12:00 Uhr 
13:00 bis 16:30 Uhr
Freitag
07:00 bis 12:00 Uhr

Förderungen für Heizung und Sonnenenergie 2026

Bei der Erneuerung Ihrer Heizung können Sie auch heuer wieder gutes Geld sparen. Zudem gibt es attraktive Zusatzförderungen für Solarwärme und Photovoltaik.

Bundesförderungen

  • Kesseltausch
    Der Umstieg wird mit 20 % der Investitionskosten bzw. folgenden Obergrenzen gefördert*:
    7.500 Euro für Wärmepumpen
    8.500 Euro für Pellets-, Hackgut- und Stückholzheizungen
    6.500 Euro für Nah-/Fernwärmeanschlüsse mit erneuerbaren Quellen
    + 2.500 Euro Solarbonus für die gleichzeitige Errichtung einer Solarthermie-Anlage
    + 5.000 Euro Bohrbonus für die Tiefenbohrung einer Solewärmepumpe

ACHTUNG: Das Förderbudget 2026 ist aufgebraucht. Die Förderung wird 2027 in adaptierter Form wieder verfügbar sein. Jetzt melden und vorbereiten!

  • „Sauber Heizen für Alle“
    Förderung von bis zu 100 % der Investitionskosten bzw. max. 37.550 Euro für Haushalte, deren Nettoeinkommen unter definierten Gesamtbeträgen liegt.*

ACHTUNG: Das Förderbudget 2026 ist aufgebraucht. Die Förderung wird 2027 in adaptierter Form wieder verfügbar sein. Jetzt melden und vorbereiten!

  • Öko-Sonderausgabenpauschale
    Der Kesseltausch kann mit 400 Euro jährlich für 5 Jahre (gesamt 2.000 Euro) als Sonderausgabe im Steuerausgleich geltend gemacht werden.
  • Photovoltaik und Stromspeicher
    Bis zu 180 Euro pro kWp für PV-Anlagen (inkl. Europabonus)
    Bis zu 165 Euro pro kWh für Stromspeicher (inkl. Europabonus)
    Marktprämie für eingespeisten PV-Strom für PV-Anlagen > 10 kWp: Nach Bieterverfahren
     

Landesförderungen

  • Pellets- und Hackgutanlagen
    Erneuerung: 1.400 Euro 
    Umstellung einer fossilen Altanlage (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner):2.900 Euro
  • Scheitholzheizung
    Erneuerung: 1.200 Euro
    Umstellung einer fossilen Altanlage (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner): 1.700 Euro
  • Landwirtschaftliche Hackgutfeuerungsanlagen
    Erneuerung: 2.700 Euro
    Umstellung einer fossilen Altanlage (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner): 3.200 Euro 
  • Zuschlag/Bonus-Förderung für Private
    Erhöhungsbeitrag für stromerzeugende Biomasse-Stirling-Heizanlagen: 5.000 Euro 
    Voraussetzung: Bezug von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern bzw. Ökostrom gemäß E-Control bzw. Stromkennzeichnung (Händlermix) für mind. 5 Jahre
  • Wärmepumpen
    Luft-Wasser-Wärmepumpe (100 Euro pro kW Nennwärmeleistung): maximal 1.700 Euro
    Erdwärme- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe oder Tiefenbohrung (170 Euro pro kW Nennwärmeleistung): maximal 2.800 Euro
  • Fern- bzw. Nahwärme
    Anschlussleistung laut Wärmeliefervertrag 140 Euro pro kW: maximal 2.800 Euro
  • Thermische Solaranlagen
    6 bis 10 m²: pauschal 1.750 Euro
    11 bis 19 m²: 175 Euro/m²
    ab 20 m²: pauschal 3.500 Euro
    bei Kollektortausch: pauschal 700 Euro
    (max. 50% der förderfähigen Kosten)
  • Nachrüstung systemdienlicher Solarstromspeicher:
    Förderung bis max. 15 kWh Bruttokapazität (mindestens 0,5 kWh/kWp): 150 Euro/kWh
    Gefördert werden neue Stromspeicher für bestehende Photovoltaikanlagen (Inbetriebnahme vor dem 1. Januar 2026), wobei pro Anlage und Standort nur ein Speicher gefördert wird.
    Eine Kombination mit der EAG-Speicherförderung der OeMAG und anderen Bundesförderungen ist nicht möglich. Die Förderung beträgt maximal 40 % der förderfähigen Bruttoinvestitionskosten.                


Details und Voraussetzungen zu den einzelnen Förderungen erfahren Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch oder hier.

* Wärmepumpen müssen für diese Förderung spezielle Voraussetzungen erfüllen. Details unter www.sanierungsoffensive.gv.at und unter www.sauber-heizen-für-alle.at.
Alle Angaben ohne Gewähr. Informationsstand Juli 2026.