Förderungen für Vorarlberg 2026
Wer heuer ein fossiles Heizsystem (Öl, Gas, Kohle), einen Allesbrennerkessel oder eine Stromdirektheizung gegen eine zeitgemäße und umweltfreundliche Heizungslösung eintauscht, bekommt finanziellen Rückenwind von Land und Bund. Für die Erneuerung einer bestehenden Holzheizung oder Wärmepumpe gibt es ebenfalls Geld. Zudem gibt es attraktive Förderungen für Photovoltaik und Stromspeicher.
Bundesförderung „Kesseltausch" für Heizungssanierer
Seit 3. Oktober 2025 wird über die Kesseltausch-Förderung des Bundes der Tausch eines fossilen Heizsystems (Öl, Gas, Allesbrenner, Stromdirektheizung) gegen eine klimafreundliche Holzzentralheizung, Wärmepumpe oder einen Nah-/Fernwärmeanschluss mit bis zu 20% der Investitionskosten gefördert. Für die Förderbeträge gelten bei Ein- und Zweifamilienhäusern folgende Obergrenzen:
- 8.500 Euro für Pellets-/Hackgut- und Stückholzheizungen
- 7.500 Euro für Wärmepumpen
- 6.500 Euro für Nah-/Fernwärmeanschlüsse mit erneuerbaren Quellen
- 2.500 Euro Solarbonus für die gleichzeitige Errichtung einer Solarthermie-Anlage
- 5.000 Euro Bohrbonus für die Tiefenbohrung bzw. Brunnenanlage einer Solewärmepumpe
- 2.000 Euro Öko-Sonderausgabenpauschale (kann mit 400 Euro jährlich für 5 Jahre als Sonderausgabe im Steuerausgleich geltend gemacht werden)
- Die Förderungen sind mit der Landesförderung Heizung Vorarlberg kombinierbar.
Förderbar sind Leistungen und Lieferungen, die ab 3. Oktober 2025 erbracht worden sind.
Die Antragstellung muss innerhalb von 9 Monaten nach der Registrierung erfolgen.
Die Förderung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Es ist kein Hauptwohnsitz am Standort des Heizungstausches notwendig.
Für mehrgeschossige Wohnbauten und Reihenhausanlagen ist eine eigene Förderung erhältlich. Wir informieren Sie hierzu gerne.
Die Kesseltauschförderung ist bis Ende 2030 fixiert, pro Jahr gibt es einen begrenzten Fördertopf. Wenn dieser leer ist, kann man erst im darauffolgenden Jahr wieder einreichen.
Weitere Details und den aktuellen Stand des verfügbaren Budgets finden Sie unter www.sanierungsoffensive.gv.at.
ACHTUNG: Das Förderbudget 2026 ist aufgebraucht. Die Förderung wird 2027 in adaptierter Form wieder verfügbar sein. Jetzt melden und vorbereiten!
Bundesförderung „Sauber Heizen für Alle“
- Bis zu 100 % der Investitionskosten bzw. max. 37.550 Euro für Haushalte, deren Nettoeinkommen unter definierten Gesamtbeträgen liegen
- Einkommensabhängiges Förderprogramm – es zählt das Einkommen der mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen.
Als Nachweis für die soziale Bedürftigkeit gelten zudem gültige Bestätigungen über den Bezug einer Sozialhilfe oder das Vorliegen der ORF-Beitrags-Befreiung. Gegebenenfalls können auch andere Leistungen/Befreiungen – wie z.B. die Wohnbeihilfe – als Nachweis gelten.
Als Erwachsene gelten alle Personen ab 14 Jahren. Das Einkommen von im Haushalt lebenden Personen bis 24 Jahren wird bis € 850,– nicht mitgezählt.
Der Förderwerber muss Eigentümer des Hauses und dort mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Weitere Details unter www.sauber-heizen-für-alle.at
ACHTUNG: Das Förderbudget 2026 ist aufgebraucht. Die Förderung wird 2027 in adaptierter Form wieder verfügbar sein. Jetzt melden und vorbereiten!
Landesförderungen Heizung Vorarlberg:
- Basisförderung Heizungssanierung Vorarlberg: 2.000 Euro*
- Bonus Ersatz fossiler Heizsysteme Vorarlberg: 1.000 Euro*
- EFH-Wärmepumpen-Förderung vkw: 500 Euro
- Die Landesförderungen sind mit der Bundesförderung Kesseltausch kombinierbar.
- Gemeindeförderungen: individuell
Die Förderungen gelten für Ein- und Zweifamilienhäuser. Für die Landesförderungen hat die Baugenehmigung 10 Jahre zurückzuliegen.
Weitere Details unter Energieförderungsrichtlinie Vorarlberg und Förderungen Privathaushalte vkw.
* Bei der Installation von elektrisch betriebenen Heizungswärmepumpen Luft/Wasser beträgt die Förderung 50 %.
Förderung für PV-Anlagen und Stromspeicher
- EAG-Bundesförderung für PV-Anlagen: 180 Euro pro kWp (inkl. Europabonus)
- EAG-Bundesförderung für Stromspeicher: 165 Euro pro kWh (inkl. Europabonus)
- Bundesförderungen für E-Ladestationen: 400 Euro für ein Einfamilienhaus, bis zu 1.500 Euro für Mehrparteienhäuser
- Batteriespeicher Förderung vkw: bis zu maximal 500 Euro (bei einem 10 kWh Speicher)
- Wallbox Förderung vkw: 100 Euro
Landesförderung für PV-Anlagen auf versiegelten Flächen
- Photovoltaikanlagen mit mindestens 20 kWp Modulspitzenleistung auf versiegelten oder teilversiegelten Flächen, die dadurch einer Doppelnutzung zugeführt werden, insbesondere Photovoltaik-Überdachungen (u.a. von Parkplätzen) und befestigten Betriebsflächen sowie Wände und Mauern mit Lärmschutz und Stützfunktion: 300 Euro pro kWp
- + 100 Euro pro kWp bei ökologischen Maßnahmen (Entsiegelung) im Ausmaß von 20 % der PV-Fläche
- + 100 Euro pro kWp Zuschlag für Unterkonstruktion aus (überwiegend) Holz
- Maximalbetrag: 50.000 Euro
Landesförderung für Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität in bestehenden Mehrwohnungshäusern
- 300 Euro pro erschlossenem PKW-Stellplatz
- 500 Euro pro erschlossenem Carsharing bzw. öffentlichem Ladeplatz
- 50 % der förderungsfähigen Kosten (max. 1.000 Euro) pro erschlossener Abstellanlage für E-Bikes, Pedelecs und einspurige KFZ
Landesförderung für Energiegemeinschaften und weitere Klimaschutzprojekte mit Bürgerbeteiligung
- Das Land Vorarlberg fördert die Bürgerbeteiligung für Klimaschutzprojekte. Förderbar ist der erhöhte Aufwand in der Vorbereitung zur Umsetzung von Bürgerbeteiligungsprojekten.
- Fördersatz 66 % für anrechenbare Kosten bis zu einem Ausmaß von 5.000 Euro
- 50 % zw. 5.000 und 10.000 Euro
- 33 % zw. 10.000,- und 15.000 Euro
PV-Gemeindeförderung
- individuell
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand Februar 2026.